Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Seminarteilnehmer
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie zum Beispiel offene Seminare,
Inhouse-Schulungen, Trainings und vergleichbare Workshops.
1.2 Angebote und Leistungen der Akademie erfolgen nur unter Einbezug dieser AGB´s. Änderungen gelten insoweit, sofern diese
schriftlich vereinbart sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gelten nur insoweit, als
unsererseits diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt worden ist.
2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt
2.1 Gegenstand des Auftrags ist, die vereinbarte Tätigkeit und die festgehaltene Leistung, nicht jedoch der Erfolg der Teilnahme.
2.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax, Email, postalisch oder online bei der Akademie anmelden, die
Seminardurchführung beauftragen. Die Anmeldung/der Auftrag ist verbindlich, sobald die schriftliche Eingangsbestätigung der
Akademie erfolgt ist.
2.3 Die Akademie ist befugt zur Leistungserbringung Subunternehmer zu beauftragen.
2.4 Es besteht die Möglichkeit, die Anmeldung/den Auftrag schriftlich zu stornieren. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn, entfällt der Preis. Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn reduziert sich die
vereinbarte Seminargebühr um 60%. Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Teilnahme, wird die volle
Seminargebühr erhoben. Es kann ein Ersatzteilnehmer ernannt werden. Bei Auswahl eines Ersatztermins bei kurzfristiger Absage bis
3 Tage vor Seminar-/Veranstaltungsbeginn entfällt die genannte Regelung.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern keine gesonderte Regelung oder eine andere Bemessungsgrundlage schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach
den zu dem Zeitpunkt der Vertragsannahme gültigen Preisen der Akademie. Die Seminargebühr ist bis 14 Tage nach
Rechnungsstellung und ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer und der Veranstaltungsnummer (AWF_xxxx) auf
eines der angegebenen Konten zahlbar.
3.2 Bei späterem Zahlungseingang behält sich die Akademie vor, etwaige Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate und Urkunden bis
zur vollständigen Zahlung einzubehalten.
3.3 Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Teilnahme und die Verpflegung, Prüfungsgebühren und Lehrmittel, sofern
diese nicht gesondert aufgeführt sind.
3.4 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden, eine Teilbuchung ist nicht möglich.
4. Durchführung von Veranstaltungen/Seminaren
4.1 Veranstaltungen/Seminare werden entsprechend dem Seminarprogramm der Akademie, bzw. dem Auftraggeber vereinbarten
Inhalte und Schwerpunkte durchgeführt. Die Akademie kann Änderungen vornehmen, sofern diese auf Grund geänderter Vorgaben
und gesetzlicher Neuerungen zum Erreichen des Lehrziels und des Abschlusses notwendig sind.
4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht, insofern dieser nicht bei Vertragsabschluss
bindend festgelegt wurde.
4.3 Bei Versäumnis einzelner Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenfreien Ersatz. Etwaige seminarbezogene
Besonderheiten werden mit jeweiliger Anmeldung bekannt gegeben.
4.4 Die Akademie kann Veranstaltungen verschieben oder absagen, aus Gründen, die sie selbst nicht zu vertreten hat,
beispielsweise: Erkrankung des Dozenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und ähnliche Gründe. Die Benachrichtigung der
Teilnehmer erfolgt unverzüglich in Schriftforum an die angegebenen Kontaktdaten. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden
zurückerstattet, sofern der vorgeschlagene Ersatztermin nicht auf Zustimmung trifft oder aber eine Ersatzveranstaltung nicht
gefunden werden kann. Die Akademie kommt für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch
Absage entstehen, nicht auf.
5. Haftung und Vertragspflichten
5.1 Die Akademie haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Akademie oder eines Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet die Akademie nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder soweit die Akademie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des
Leistungsgegenstandes übernommen hat. Der Schadenersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den Vertragstyp zwischen vorhersehbarem Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder
Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
5.2 Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 5.1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere Für Schadensersatz
neben der Leistung oder Schadensersatz statt der Leistung) und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch
auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen,
die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer
regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
6. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
6.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die
Voraussetzungen gem. § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
6.2 Für die Rechtsbeziehung der Parteien gilt deutsches Recht.
7. Geltungsbereich
7.1 Ist der Auftraggeber nicht ein Unternehmen oder eine juristische Person des öffentlichen Privatrechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens, gelten diese AGB mit folgenden Einschränkungen: Ziffer 7.1 gilt mit der Einschränkung, dass der Sitz der
Akademie als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
aus dem Geltungsbereich seines Rechts der BRD verlegt oder seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.